Sehr geehrter Herr


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Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Meines Erachtens dürfen Patienten des CHNP sich nicht selbst überlassen werden. Diese gehören betreut.
Hier der betreffende Auszug aus unserem Walprogramm:
Umgang mit psychisch Kranken:
Die ADR ist sich der Tragweite der Probleme im Umgang mit psychisch Kranken bewusst. Die Weltgesundheitsorganisation WHO rechnet bis zum Jahr 2020 mit einem enormen Zuwachs an Kosten aufgrund psychischer Erkrankungen, der vor allem durch eine Steigerung der Behandlungskosten aber auch durch erhöhte Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bedingt sein wird. Auch in Luxemburg haben die registrierten Krankenstandsfälle aufgrund psychischer Erkrankung in den letzten 10 Jahren deutlich zugenommen. Im langjährigen Vergleich nehmen auch Pensionierungen aufgrund von Invalidität wegen psychischer Krankheiten stark zu.
Die Zahl der Selbsttötungen liegt in Luxemburg im europäischen Vergleich erschreckend hoch. Psychisch Kranke sind somatisch Kranken in der Wertigkeit ihrer Krankheit, wie auch in ihren Rechten nicht gleichgestellt. Daher fordert die ADR den gesetzlichen Schutz psychisch Kranker vor jeglicher Diskriminierung und die Novellierung der Leistungsfinanzierung unter Aufwertung psychiatrischer und psychotherapeutischer Interventionen. Menschliche Zuwendung, Gespräche und Einzelpsychotherapie sind personalintensiv und können nicht durch reine Pharmakotherapien ersetzt werden.
Die ADR wird sich dafür einsetzen, den Zugang zu medizinischer Psychotherapie für die
Patienten zu verbessern und lange Wartezeiten durch den Einsatz von mehr Fachärzten
zu verkürzen. Die Kosten für die Psychotherapie sind prinzipiell von den Krankenkassen
zu erstatten. Diese Kosten werden zum Teil ausgeglichen wenn den Patienten weniger
Psychopharmaka verordnet werden.
Da der Zugang besonders zur psychologischen Psychotherapie derzeit für viele Menschen auch aus finanziellen Gründen in unserem reichen Land unverständlicherweise so stark limitiert ist, besteht in Luxemburg eine völlig inakzeptable Zweiklassen-Medizin für psychisch Kranke, was noch dadurch erschwert wird, dass in vielen Fällen auch die Kosten für lebenswichtige Medikamente (z.B. bei ADHS –Kindern und Erwachsenen) von den Kassen nicht rückerstattet werden. Bei den letztgenannten Diagnosen ist somit die einzig indizierte multi-modale/disziplinäre Therapie im Rahmen eines ganzheitlichen Konzeptes für untere Einkommensschichten kaum erschwinglich. Verzögerte wie unterlassene Behandlungen bringen nicht nur zusätzliches individuelles wie gesellschaftliches Leid, sondern führen vielfach zur kostentreibenden Chronifizierung psychischer Erkrankungen.
Viele Kosten-Nutzen-Studien auf dem Gebiet der Psychotherapie zeigen, dass ärztliche und psychologische Psychotherapie im Vergleich zu routinemäßig eingesetzten rein medikamentösen medizinischen Behandlungsmaßnahmen nicht nur wirksamer, sondern auch kostengünstiger sind. Die zu erzielenden medizinischen und volkswirtschaftlichen Einsparungen übersteigen die Kosten für einen vermehrten Einsatz von Psychotherapie bei weitem.
Die ADR fordert einen bedarfsgerechten Zugang zur ärztlichen und psychologischen Psychotherapie, der es psychisch kranken Menschen ermöglicht, ohne finanzielle Hürden eine psychotherapeutische Behandlung zu erhalten. Die für Patienten kostenlosen Psychotherapie-Plätze im Rahmen von Konventionen mit den Kassen oder dem Gesundheitsministerium sind stark zu erhöhen. Bis zu einer weitgehenden Bedarfsdeckung hat sich deren Vergabe an sozialen und psychologisch-medizinischen Kriterien zu orientieren.
Die ADR wird auch in den Ausbau von Therapieplätzen investieren, wo große Versorgungslücken bestehen (Kinder- und Jugend-Psychotherapieplätze, muttersprachliche Psychotherapie für Migranten und Asylanten, Psychotherapieplätze für Menschen mit psychotischen Erkrankungen). Die diskriminierende Zugangsbeschränkung für diese wesentliche Leistung des Gesundheitswesens muss beseitigt werden.
So wie in anderen europäischen Staaten (beispielgebend ist hier seit 1991 Österreich) muss auch in Luxemburg das schon öfter angedachte, aber immer wieder an vielfältigen Widerständen, nicht zuletzt auch innerhalb der Ärzteschaft, gescheitertes Psychotherapiegesetz kurzfristig verwirklicht werden. Dieses soll die Psychotherapie als freien Beruf im Gesundheitswesen definieren und berechtigt Psychotherapeuten zur selbständigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung. Dies wäre eine Grundvoraussetzung, damit neben der medizinischen auch die psychologische Psychotherapie als Pflichtleistung der sozialen Krankenversicherung gesetzlich verankert werden könnte und somit die psychotherapeutische Behandlung der ärztlichen Hilfe gleichgesetzt wird.
Soweit unser Wahlprogramm.
Nach den Wahlen sind wir als ADR Norden gerne bereit uns mit Ihnen zu treffen um einzelnes zu bereden. Denn bevor wir uns nach betreffenden Häusern umsehen, müsste man zuerst wissen was noch benötigt wird.
Mit freundlichen Grüssen
Jeff Engelen