Viviane Reding (CSV)
Kandidatin EU-Walen 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Viviane Reding
Geburtstag
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Berufflech Qualifikatioun
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Ausgeübte Professioun
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Uertschaft
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Walkrees
Europa
Landeslëschteplaatz
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(...) Als Kommissarin habe ich die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" reformiert. (...) Wer fur Luxemburger Interessen eintritt kann demnach nicht gegen die Dienstleistungs-Richtlinie sein. (...)
 
Froen un Viviane Reding
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Fro zum Thema Internationales
14.05.2009
Vum:
Bea

Gudde Mëtten Mme Reding,
eng Sach déi ech net verstinn ass folgend: déi an deene lëschte Joren applizéiert sougenannten "neoliberal" Politik huet eis an d´Finanz- an Wirtschaftskriis geféiert an lo drängen baal aal Politiker op d´Ennerzeechnung vum Lissabonvertrag deen awer och grad sou eng Politik ënnerstëtzt. Dat verstinn ech net!
Merci fir är Opklärungshëllef. Mat Baeschte Gréiss, Bea
Äntwert vum Viviane Reding
bis elo kengRecommandatiounen
20.05.2009
Viviane Reding
Liebe Bea ,

Mit Verspätung (im Internet sollte man SOFORT antworten !) aber mit Überzeugung,hier die Antwort auf Ihre Fragen :

Auslöser der Finanzkrise- und der daraus entstehenden Wirtschaftsproblemen -wäre nicht die EU, sondern das System des billigen, schnellen Geldes, « made in USA ».

Da viele Banken in Europa sich diesem System anschlossen, haben wir die Konsequenzen zu tragen ! Europa hat schnell reagiert :

  • durch die sofortige Entscheidung aller 27 EU- Staaten, keine systemrelevante Bank in Konkurs geben zu lassen (damit die Spareinlagen der Bürger nicht zur Konkursmasse werden und damit weiterhin Anleiten für die Betriebe zur Verfügung stehen ;

  • durch das Versprechen, die Ersparnisse der Bürger zu garantieren ;

  • durch ein koordiniertes Konjunkturpaket (500 Milliarden, 5 Prozent des BIP, nationale und europäische Mittel).

  • durch Massnahmen, um in Zukunft Finanzprodukte stärker zu kontrollieren.

Der Lissabonvertrag schafft nicht Probleme, er hilft sie zu lösen. Durch ein reelles Mitspracherecht der nationalen Parlamente in den europapolitischen Entscheidungsprozeduren. Und durch mehr Mehrheitsentscheidungen in wichtigen Politbereichen (z.B. in der Sozialpolitik, wo heute nicht sozial geprägte Regierungen - dazu gehören u.a. die sozialistischen Briten - ihr Vetorecht gegen die Weiterentwicklung der europäischen Sozialpolitik einsetzen).

Mit freundlichen Grüßen

Viviane Reding
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Fro zum Thema Justiz
14.05.2009
Vum:

Viviane Reding,
wat ass Är Meenung zu folgender Annonce an enger lëtzebuergescher "Zeitung":
Letzb. Botzfra mat Erfahrung sicht Aarbecht zu Ettelbréck oder Dikkrech.

Bis elo as nach keng Äntwert agetraff. Fir eng Noriicht ze kréien, wann eng Äntwert antrëfft, gitt Är e-Mails Adress iwwert d\ Benoriichtegungsfunktioun hei ënnen un.
X
Beim Antreffe vun enger Noriicht Bescheed soen
Fro zum Thema Aarbecht
18.05.2009
Vum:

Metteg,

Ma ech wollt är Meenung zu der Directive Bolkenstein wessen.

Gifft dier, fier oder geint d´Herkunftslandprinzip stemmen, a firwaat?
Äntwert vum Viviane Reding
bis elo kengRecommandatiounen
21.05.2009
Viviane Reding
Lieber ,

Die Direktive "Bolkenstein" gibt es nicht mehr, da sie im Jahre 2006 vom Europaparlament wesentlich umgeändert wurde. WIe wichtig diese Dienstleistungsrichtlienie für Luxemburg ist bitte ich Sie aus dem angefügten text zu entnehmen.

Die Diretive bezieht sich nicht auf Sozialrechte. Auch die "services d´intérèt général" sind nicht vom Text betroffen. Um dem Sozialdumping vorzubeugen, kommt die Entsenderichtlinie zur Anwendung. Sie sieht vor, das Zeitarbeiter von denselben Minimalrechten profitieren müssen wie nationale Arbeitnehmer. Hier kommt demnach das Ursprungslandprinzip nicht zur Anwendung, was ich im gegebenen Fall positiv bewerte.

Als Kommissarin habe ich die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" reformiert. In diesem Text -der die Dienstleistungen Fernsehen und VOD regelt- habe ich das Ursprungslandprinzip fest verankert. Hätte ich das nicht getan, wäre die Position der RTL Gruppe oder der SES Satellitengeselschaft in Luxemburg geschwächt wenn nicht sogar gefährdet gewesen. Diese Gesellschaften gebrauchen Luxemburg als Basis um Dienstleistungen ohne Behinderung europaweit anbieten zu können.

Ihre zweite Frage kann ich deshalb nicht mit Ja Nein beantworten. Es bedarf differnzierten Antwort.

(Kursiv) Stimmt es, das der grosse europäische
Markt fur Dienstleistungen negtive Sozialauswirkungen provoziert?

60% der wirtschaftlichen Aktivitäten in Europa sind Dienstleistungen. In Luxemburg liegt dieser Prozentsatz noch weitaus höher. In den letzten Jahren wurde durch die Oeffnung der Grenzen, die Beseitigung der Markbeschränkungen und Diskriminierungen auf diesem Binnenmarkt 2,5Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen, mit einem zusätzlichen Wachstum von 900Milliarden Euro. Europaweit.
Für Luxemburg ist der Zugang zu diesem Binnenmarkt noch wichtiger als fur
andere Staaten. Weil wir ohne den
ungehinderten Export unserer "Services" auf ausländischen Märkten
keine Chance hätten. Davon lebt nähmlich unserer Finanzplatz. Deswegen ist
unserer Medienstandort (RTL Gruppe, SES Satelitengesellschaft) europaweit erfolgreich.
Deshalb entwickelt sich Luxemburg im Bereich der neuen Technologien (Internet,
elektronischer Handel).

Wer in Luxemburg Wachstum und Arbeitsplätze will muss für freien, nichtdiskriminierten Zugang der hier ansässigen Dienstleistungsbetriebe auf den EU-Binnenmarkt von 500 Millionen Bürgern sorgen. Wer fur Luxemburger Interessen eintritt kann demnach nicht gegen die Dienstleistungs-Richtlinie sein. Weil diese EU Gesetzgebung hierzulande positive Wirtschafts- und Sozialauswirkungen hat.
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Fro zum Thema Justiz
25.05.2009
Vum:

Firwat sinn net emol d´ Recht op Liewen durch d´Grondrechtsencharta vun der EU-Constitutioun gesechert
an ennert bestemmten Emstaenn d´Doudesstroof erem ermeiglecht gett?
Fier d´eischt well ech emol soen, dass et un Kierperverletzung grenzt den LissabonVertrag iwwerhaapt ze liesen!
Elo zreck zu menger Fro:
Am Art.II-62 VV steet klip a kloer dass d´Grondrechter iwwerholl gin.
Mee dann an der Foussnote vun der Foussnote, do steet d´Wouerecht!
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels angesehen, wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht worden ist, die unbedingt erforderlich ist, um jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen….
einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen….ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für
Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Diese Strafe darf
nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind und in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen angewendet werden."
Also ist die Todesstrafe in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr möglich.

Wann Dir elo soot : D´Doudesstroof steet hei zu Letzebuerg an kengem Gesetz mei. Richteg.
AWER wann d´EU Duerchfeierungsbestemmungen fir "Missiounen" d.h Krisch, fir Krisenreaktiounsasätz mecht,
wann d´EU z.B d´Regelung fir e solche Krischsfall trefft, welch d´Doudesstroof ermeiglechen,
dann kann een net mei soen, dass dest geint d´Grondrechter an der EU versteisst. Well genau dat wier un
deser Explicatioun ze moossen.

En Grondrechtschutz vum Liewen am Krischsfall oder bei onmettelbarer Krischsgefor gett et also net mei.
Well et europäesch Rechtsakten wärte sin, kann een se ne tun eisem Grondgesetz moossen.
Art.102GG.

Fannt Dir daat do wierklech gut? An sidd dir trotz desen FAKTEN nach emmer fir en JO zu desem Lissabonvertrag?
Äntwert vum Viviane Reding
bis elo kengRecommandatiounen
27.05.2009
Viviane Reding
Liebe Frau ,

das von Ihnen vorgebrachte Argument ist ursprünglich von britischen Euroskeptikern erfunden worden, um die EU-Verfassung in Misskredit zu bringen, hat aber mit der Realität nun wirklich nichts zu tun.

Die EU-Charta der Grundrechte, die durch den Vertrag von Lissabon (wie schon im Verfassungsvertrag vorgesehen) für rechtsverbindlich erklärt wird, erklärt die Todesstrafe selbstverständlich für verboten. Artikel 2 Absatz 2 der Charta lautet unmissverständlich: "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

Die Todesstrafe ist in Europa schon seit langem verboten. Rechtlich bewirkt wurde die Abschaffung der Todesstrafe durch die Europäische Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten, die im Rahmen des Europarats (Sitz: Strassburg) abgeschlossen wurde und heute von mehr als 40 europäischen Staaten (darunter Luxemburg) ratifiziert worden ist. Den heute geltenden Text finden Sie unter:
www.echr.coe.int

Bei Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention behielten sich allerdings zunächst einige wenige Staaten vor, die Todesstrafen nur für Friedenszeiten abzuschaffen, sie jedoch erforderlichenfalls in Kriegszeiten wieder einzuführen, z.B. zur Sanktionierung schwerer Kriegsverbrecher nach dem Muster der Nürnberger Prozesse gegen die Nazis. Dazu gehörten auch die heutigen EU-Staaten Griechenland und Lettland. Diese beiden Staaten unterzeichneten vor diesem Hintergrund auch den EU-Verfassungsvertrag nur unter der Bedingung, dass sie selbst darüber entscheiden können, wie sie in Kriegszeiten mit schweren Kriegsverbrechern verfahren.

Mittlerweile haben allerdings alle europäischen Staaten (auch Griechenland und Lettland) das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention unterzeichnet, in dem die Todesstrafe für alle Zeiten und unter allen Umständen - und zwar ausdrücklich auch in Kriegszeiten - verboten wird.

Fazit daher: In allen 27 EU-Staaten ist und bleibt die Todesstrafe verboten, ob in Friedens- oder Kriegszeiten. Dies gilt bereits heute kraft Europäischer Menschenrechtskonvention und wird bald auch durch den Vertrag von Lissabon und die EU-Charta der Grundrechte bestätigt.

Auch in Luxemburg ist und bleibt die Todesstrafe für alle Zeiten verboten.

Die EU tritt übrigens seit Jahren weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe ein.

Mit freundlichen Grüßen

Viviane Reding
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Fro zum Thema Demokratie an Biergerechter
26.05.2009
Vum:

Madame Reding,
vor 60 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. In den Jahren danach folgten weitere wichtige Menschenrechtsabkommen. Sie gelten seither für alle Menschen.
Überall auf der Welt. Uneingeschränkt.
Freie Meinungsäußerung. Pressefreiheit. Folterverbot. Privatsphäre. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Religionsfreiheit. Recht auf Wasser und Nahrung. Menschenwürde. Staatsangehörigkeit. Recht auf Familie. Soziale Sicherheit. Versammlungsfreiheit. Gleichbehandlung. Freie Berufswahl. Recht auf Bildung. Asylrecht.
Ganz gleich, wer Sie sind. Wo Sie leben. Oder welchem Glauben Sie angehören – wir müssen uns gemeinsam für die Menschenrechte stark machen. Denn:
Menschenrechte verschwinden, wenn man sich nicht für sie einsetzt.

PS: Auch an Europas Grenzen werden Menschenrechte verletzt. Das Europaparlament hat die Verantwortung, sich für die Menschenrechte einzusetzen. Wir zählen auf Sie.
Mehr Informationen unter www.proasyl.de

Waat wellt dir dofir maachen?

Bis elo as nach keng Äntwert agetraff. Fir eng Noriicht ze kréien, wann eng Äntwert antrëfft, gitt Är e-Mails Adress iwwert d\ Benoriichtegungsfunktioun hei ënnen un.

Op dës Äntwert waarde bis elo 2 Interesséiert
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Beim Antreffe vun enger Noriicht Bescheed soen
Är Fro un Viviane Reding
D'Froenfunktioun gouf entre-temps zou gemaach.